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56 IN 182/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Benjamin Komnik, geboren am 24.05.1978, GF d. Fa. Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K. u. d. Holz- u. Bautechnik Nord, Im Winkel 12, 24999 Wees
Inhaber der Fenster u. Küchenstudio Tischlerei Hans H. Hansen e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3591 FL
Inhaber der Holz- und Bautechnik Nord Inh. Benjamin Komnik e.K., Flensburg, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 5586 FL
- Schuldner -
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 19.01.2026