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132 IN 39/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Johannes Schulze Stahl- und Leichtmetallbau GmbH & Co. KG, Michaelisstr. 43/47, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRA 1035), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Michaelisstr. 44/47, 31134 Hildesheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 24.09.2025