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7 IN 110/25:
In dem Insolvenzverfahren Peter Fernitz, geb. am 09.02.1953, Vormann-Stüve- Weg 9, 18119 Rostock, Inhaber des unter Fernitz-Automatenvertrieb e. K. firmierenden Einzelunternehmens ebenda, HRA 1057 (AG Stendal, HRA 1057), wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: Mittwoch, den 07.01.2026. Tagesordnung: Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den nachstehend aufgeführten besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters:
1.Der freihändigen Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens an Dritte,
gegebenenfalls auch an dem Schuldner nahestehende Personen, wird zugestimmt.
2.Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die im Eigentum des Schuldners stehende Liegenschaft - Grundbuchamt Salzwedel (Amtsgericht Salzwedel), Blatt 10192 - in Abstimmung mit der beteiligten dinglich gesicherten Gläubigerin, gegebenenfalls auch an den dem Schuldner nahestehende Personen, freihändig zu veräußern.
3.Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den in eingeschränktem Umfang ausgeübten Geschäftsbetrieb einzustellen oder im Wege einer übertragenden Sanierung auf einen Dritten, gegebenenfalls auch auf eine dem Schuldner nahestehende Person, zu übertragen.
4.Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite zu führen und im Rahmen der Rechtsstreite oder zu deren Vermeidung Vergleich abzuschließen. Spätestens an diesem Tag müssen Einwendungen bei Gericht eingehen. Einwendungen, die nach diesem Tag eingehen, können keine Beachtung finden. Hinweis: Die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gilt als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Einwendungen erhoben werden.