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25 IN 81/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Autopflegecenter Bernd Harms GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 1, 24109 Kiel, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 11174 KI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ralf Höfer, Holstenstraße 96, 24103 Kiel
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu einer Anfechtungs- und Kaufvertragsvereinbarung mit der Fahrzeugaufbereitung Die Saubermacher UG (haftungsbeschränkt) über die Zahlung eines Betrages in Höhe von 57.500,00 € an die Insolvenzmasse. Der Kaufpreis ist nach Zustimmung der Gläubigerversammlung fällig.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 08.01.2026