Nachricht
8 IN 500/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 50, 86420 Diedorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hopfenzitz GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11278
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Vergleich zwischen der Stadtsparkasse Augsburg und dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dean Didovic, Steingasse 13, 86150 Augsburg. Gegenstand des Vergleichs ist die Zahlung eines Betrags in Höhe von 26.000,00 EUR durch die Stadtsparkasse Augsburg an die Insolvenzmasse zur Abgeltung sämtlicher möglicher Anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gerüstbau und Verleih, Baugeschäft Felix Hopfenzitz GmbH & Co. KG. Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Vergleichs trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung selbst.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 26.01.2026