Nachricht
1507 IN 2525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VTS Media GmbH & Co. KG, Blumenstraße 2, 85598 Baldham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin VTS Media Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 115145
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 - 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.03.2024