Nachricht
IN 730/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Peter Walcher GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Peter Walcher Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Kraham 7, 84381 Johanniskirchen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRA 11810
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Angebot des Herrn K. bzgl. des Erwerbs des
Grundbesitzes der Insolvenzschuldnerin
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.05.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 24.04.2023