Scher Dienstleistungen GmbH & Co. KG

61 IN 59/23 14.11.2025 AG Saarbrücken (Saarland)
Register
Saarbrücken, HRA 11866
Sitz
Merchweiler
Adresse
Auf Pfuhlst 11, 66589 Merchweiler
Nachricht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 59/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11866 eingetragenen Scher Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Auf Pfuhlst 11, 66589 Merchweiler, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken
unter HRB 102593 eingetragene Scher Dienstleistungen Geschäftsführungs GmbH, Auf Pfuhlst 11, 66589 Merchweiler, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wolf & Kollegen, Kaiserstraße 10, 66111 Saarbrücken

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Genehmigung eines Anfechtungsvergleiches mit der Firma B.A.S. Handelsgesellschaft mbH

bestimmt auf

Freitag, 19.12.2025, 10:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

61 IN 59/23
Amtsgericht Saarbrücken, 14.11.2025

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