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Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 52/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Frank Christian Fellermeier, geboren am 25.10.1970, selbständig tätig als Musikverleger unter der im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HRA 12174 eingetragenen Firma Fragmento Musikverlag e.K., Alleestraße 75, 46535 Dinslaken,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt David Höing, Kanzlei zweispruch, Philipp-Reis-Straße 4, 46397 Bocholt,
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
mit Schreiben vom 04.10.2023 wurde dem Schuldner gem. § 35 Abs.2 Satz 1 InsO erklärt, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit im Bereich der freiberuflichen Dozententätigkeit, nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Soweit der Schuldner die selbstständige Tätigkeit ausübt, ist er gesetzlich verpflichtet, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Insolvenzverwalter so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstleistungsverhältnis eingegangen wäre (§§ 35 Abs. 2 Satz. 2, 295 a Abs. 1 Satz 1 InsO).
63 IN 52/23
Amtsgericht Duisburg, 25.10.2023