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Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 29/23
63 IN 29/23
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12931 eingetragenen FunTomas GmbH & Co. KG, Holtener Straße 123, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33982 eingetragene FunTomas Verwaltungs GmbH, Holtener Straße 123, 46539 Dinslaken, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Penkatzki,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rewisto , Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen
wird der Eröffnungsbeschluss vom 24.04.2023 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum
- im zu berichtigenden Beschluss unzutreffend wie folgt angegeben: "der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12931 eingetragenen FunTomas GmbH & Co. KG, Holtener Straße 123, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Penkatzki, Holtener Straße 123, 46539 Dinslaken und die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33982 eingetragene FunTomas Verwaltungs GmbH, Holtener Straße 123, 46539 Dinslaken, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Penkatzki" - wie folgt lautet:
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 12931 eingetragenen FunTomas GmbH & Co. KG, Holtener Straße 123, 46539 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33982 eingetragene FunTomas Verwaltungs GmbH, Holtener Straße 123, 46539 Dinslaken, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Penkatzki.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg oder dem Landgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Duisburg, 01.06.2023
Amtsgericht
Dr. Stieler
Richter am Amtsgericht
63 IN 29/23
Duisburg, 24.04.2023