Nachricht
22 IN 63/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AK Automaten GmbH & Co. KG, Hauptstraße 3 - 5, 21614 Buxtehude (AG Hamburg, HRA 132531), vertr. d.: AK Verwaltungs GmbH vertr. d.d. GF Šeštokas, Eugenijus, Hauptstraße 3 - 5, 21614 Buxtehude, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist der Beschluss vom 15.09.2025 berichtigt worden.
Statt Hauptstraße 3 - 5, 21614 Buxtehude muss es richtig heißen: Haubachstr. 29, 22765 Hamburg
Registereintragung AG Hamburg (HRA 132531)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt oder dem Landgericht Stade, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Tostedt, 16.10.2025