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12 IN 13/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BPV Treuhandgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Lahusenstraße 25, 27751 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRA 140150), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Gerhart-Hauptmann-Straße 11, 27777 Ganderkesee, (Gesellschafter), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Gerhart-Hauptmann-Straße 11, 27777 Ganderkesee, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 18.02.2026