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47 IN 40/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BSS-Automation GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen (AG Stadthagen, HRA 200606), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Industriestraße 4, 31655 Stadthagen, (Gesellschafter), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Im Meierfeld 18, 32120 Hiddenhausen, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.12.2025
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden
eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 21.11.2025