Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG

33 IN 31/25 06.10.2025 AG Goslar (Niedersachsen)
Register
Braunschweig, HRA 201322
Sitz
Goslar
Adresse
Parkstraße 24 a, 38644 Goslar
Geschäftszweig
Und Gaststätten
Nachricht
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 1.2. Udo Lattemann, (Geschäftsführer Geschäftsführer, ist der Beschluss vom 02.10.2025 berichtigt worden.

Statt "Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:" muss es richtig heißen:

"Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:".

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar oder dem Landgericht Braunschweig, - Beschwerdekammer für Insolvenzsachen -, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig, Postanschrift: Postfach 32 31, 38022 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 06.10.2025

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