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9 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beckmann Bau GmbH & Co.KG, Europaring 4, 49624 Löningen (AG Oldenburg, HRA 203147), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Europaring 4, 49624 Löningen, (Gesellschafter), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Europaring 4, 49624 Löningen, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 29.09.2025