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7 IN 27/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Timmer EFL GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206301), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Buitenborg 33, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Gerda-Jenny Timmer, als p.h.Gesellsch. d. Timmer EFL GmbH & Co. KG, Vogstiege 13, 49828 Neuenhaus, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 23.04.2024