CENTRUM Holding Deutschland GmbH & Co. KG

501 IN 105/23 02.10.2023 AG Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Register
Düsseldorf, HRA 21860
Sitz
Düsseldorf
Adresse
Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
Nachricht
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 105/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 21860 eingetragenen CENTRUM Holding Deutschland GmbH & Co. KG, Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Reppegather, und , die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 67003 eingetragene CENTRUM Holding Deutschland GmbH, Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather,, Herrn Thorsten Schwertel,, Frau Yvonni Zuttermeister,, Frau Miriam Elbahi,, Herrn Peter Knopf, und Herrn Rudolf Markus Martin Purps,




wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2023, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.07.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

Zu Mitgliedern werden bestimmt:



Bundesagentur für Arbeit, vertr. d. d. Agentur für Arbeit Düsseldorf,diese vertreten durch Herrn Andreas Hager, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf,

Empira AG, vertr. d. Herrn Marcus Bartenstein, Gubelstraße 32, CHE-6300 Zug,

Vahjen Architekten GmbH, vertr. durch Herrn Heiko Vahjen, Steinbrecherstraße 17, 38106 Braunschweig,

Volksbank Düsseldorf Neuss eG, vertr. d. Herrn Rainer Mellis, Königsallee 98a, 40215 Düsseldorf und

Philipp Wadenpohl, Kaistraße 8b, 40221 Düsseldorf.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 21.11.2023, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beschlussfassung über die Anordnung von Zustimmungsvorbehalten (§ 277 InsO) ,
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).


Der Sachwalter wird nach § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger und darüber hinaus an die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO) und dafür Sorge zu tragen, dass deren Annahmeerklärung unverzüglich hierher übermittelt wird.

501 IN 105/23
Düsseldorf, 01.10.2023

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