Nachricht
20 IN 1017/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ingenieurbüro Reinhard Beck GmbH & Co. KG,
Kocherstr. 27
42369 Wuppertal
vertreten durch die Komplementärin Reinhard Beck Verwaltungs GmbH,
Kocherstraße 27
42369 Wuppertal,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Bökamp
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal Register-Nr.: HRA 22322
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Norbert R. Ruthemeyer
c/o Das Werk Consulting GmbH, Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.01.2024 (Eröffnung des Insolvenzverfahrens) wird im Tenor wie folgt berichtigt, dass folgende Ziffer angefügt wird :
9. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO).
Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr - nach den Verfahrenskosten - vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO).
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor. Der Beschluss war daher gemäß den §§ 4 InsO, 319 ZPO zu berichtigen
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Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 17.01.2024