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905 IN 175/23 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover (AG Hannover, HRA 24841), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Hannover, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 1.2. Dr. Simone Kröly, Hannover, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 29.12.2025