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905 IN 175/23 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dental-Labor Helmut Kröly GmbH & Co.KG, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover (AG Hannover, HRA 24841), vertr. d.: 1. Helmut Kröly GmbH, Hildesheimer Straße 28, 30169 Hannover, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Erika Kröly, Hannover, (Geschäftsführerin), 1.2. Dr. Simone Kröly, Hannover, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 01.06.2023 berichtigt worden.
Statt
"Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 16.08.2023..."
muss es richtig heißen:
"Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.07.2023..."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 13.06.2023