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1 IN 177/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Volker Müller, geb. am 01.02.1965, Am Nanstein 1, 66849 Landstuhl, - Bäckerei & Konditorei Volker Müller e.K., Erlenhöhe 19, 66871 Konken - (AG Kaiserslautern, HRA 30484), wurde beschlossen:
Die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 23.02.2026. Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern.
Die Abtretungsfrist endet mit dem 02.02.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.02.2026