Nachricht
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 35/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 3485 eingetragenen Heinrich Reinert Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5341 eingetragene Heinrich Reinert-Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 48, 48734 Reken, diese vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Friedrichstraße 7, 48734 Reken,
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung/Genehmigung eines Vergleichs mit Frau Dr. Anu Maaria Puotunen-Reinert zur Abgeltung von Geschäftsführer Geschäftsführer, 00 EUR. Mit Zahlung des Vergleichsbetrages sind sämtliche wechelseitigen Ansprüche zwischen den Parteien dieses Vergleichs, seien sie bekannt oder unbekannt, erledigt. Der Vergleich steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die Glälubigerversammlung, bestimmt auf
Mittwoch, 15.10.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
77 IN 35/22
Amtsgericht Münster, 17.09.2025