Myuslyum, Aleytin Rashid

8 IN 619/23 18.01.2024 AG Offenbach am Main (Hessen)
Register
Offenbach am Main, HRA 42758
Sitz
Langen (Hessen)
Adresse
Nördliche Ringstraße 111a, 63225 Langen (Hessen)
Nachricht
Amtsgericht Offenbach am Main
12.01.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 619/23





B e s c h l u s s


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Aleytin Rashid Myuslyum, geboren am 19.09.1979, handelnd unter Aliko Service e.K. Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 42758), Nördliche Ringstraße 111a, 63225 Langen (Hessen),


wird heute, am 12.01.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.


Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO und § 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Timm Hartwich, Rechtsanwälte Hartwich & Partner mbB, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/87 00278 0, Fax: 069/87 00278 99, E-Mail: Hartwich@semper-fi.com

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.











Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 8 IN409/22 verbunden. Das Verfahren 8 IN 619/23 führt.


Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Weiterführende Aktionen

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