RossTen GmbH & Co KG

810 IN 1316/22 R-12-1 15.05.2023 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRA 47841
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Roßmarkt 10, 60311 Frankfurt am Main
Nachricht
810 IN 1316/22 R-12-1 Am 25.02.2023 um 09:19 Uhr ist das Insolvenzverfahren RossTen GmbH & Co KG, Roßmarkt 10, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 47841),
vertreten durch:
1. RossTen Verwaltungs- GmbH, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Frank Fröhlich, Roßmark 10, 60311 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ulrich Brasche, Pfingstweide 14, 61169 Friedberg (Hessen), Tel.: 06031/162 02 36, Fax: 06031/162 02 37, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-brasche.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.05.2023
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.05.2023 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.03.2023

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