Rhein-Main TV GmbH & Co. KG

810 IN 76/24 R-13-8 02.04.2024 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRA 52717
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main
Nachricht
810 IN 76/24 R: In dem Insolvenzverfahren Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 52717),
vertreten durch:
1. Rhein-Main Ballungsraumfernsehen Verwaltungsgesellschaft mbH, Kurhessenstraße 13, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Saskia Winkelmann, (Geschäftsführerin), wurde am 01.04.2024 um 11:44 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 197/24 R verbunden. Das Verfahren 810 IN 76/24 R führt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.04.2024

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