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11 IN 440/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
QS Bau Qemajl Sylaj e.K., Im Metzenacker 5, 76532 Baden-Baden, vertreten durch den Inhaber Sylaj Qemajl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 708901
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2024 um 13.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Ergibt sich nach Einschätzung des Gläubigers, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung zugrunde liegt, sind diese Tatsachen anzugeben.
4. Für den Fall, dass im abschließenden Termin ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wird, wird der Rechtspfleger ermächtigt (§ 18 Abs. 2 RPflG), im Termin dem Schuldner zur Stellungnahme zu dem Versagungsantrag sowie zur Vorlage von Urkunden und zur Benennung sonstiger Beweismittel eine Frist von zwei oder mehr Wochen zu setzen (§ 4 InsO, §§ 495, 283 ZPO).
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 08.02.2024