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2 IN 148/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Han Gerüstbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Han Verwaltungsgesellschaft mbH, Jaspisstraße 15, 72250 Freudenstadt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 739079
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Vergleich und Kauf-/Abtretungsvertrag mit Fa. Han GmbH und Herrn Özcan Han v. 11.12.2025 zu.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 11.02.2026