Hucklenbroich Fliesen + Keramik GmbH & Co. KG

70d IN 39/23 13.12.2023 AG Köln (Nordrhein-Westfalen)
Register
Köln, HRA 9977
Sitz
Köln
Adresse
Zülpicher Str. 346 a, 50937 Köln
Nachricht
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 39/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 9977 eingetragenen Hucklenbroich Fliesen + Keramik GmbH & Co. KG, Zülpicher Str. 346 a, 50937 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 9081 eingetragene Hucklenbroich Fliesen + Keramik GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Köln,



wird der Termin vom 08.12.2023 verlegt auf

Mittwoch, 03.01.2024, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, , 2. Etage, Sitzungssaal 243.


Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Dienstliche Gründe.


Gründe:

Verhinderung des Gerichts aus dienstlichem Anlass.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70d IN 39/23
Amtsgericht Köln, 08.12.2023

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