Kaiser Dienstleistungen GmbH

9 IN 1144/25 16.02.2026 AG Darmstadt (Hessen)
Register
Darmstadt, HRB 103232
Sitz
Lampertheim
Adresse
Industriestr. 19, 68623 Lampertheim
Geschäftszweig
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gebäude- und Industriereinigung, Kleintransporte, Autovermietung, Arbeitnehmerüberlassung, Gartenarbeiten, Winterdienst, Hausmeisterservice, Personenbeförderung, das Sammeln und Befördern von Reifen, sowie das Sa
Nachricht
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1144/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaiser Dienstleistungen GmbH, Industriestr. 19, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 103232), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, ist am 13.02.2026 um 15:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Strasse 3-5, 68167 Mannheim, Tel.: 0621/1789420, Fax: 0621/17894221 bestellt worden.






Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 13.02.2026

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