ENCOT GmbH

259 IN 22/23 09.09.2025 AG Dortmund (Nordrhein-Westfalen)
Register
Hamm, HRB 10412
Sitz
Hamm
Adresse
Hellweg 181, 59069 Hamm
Geschäftszweig
Entwicklung und Marketing von Immobilien, sowie die Verwaltung und Instandsetzung von Immobilien
Nachricht
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10412 eingetragenen ENCOT GmbH, Hellweg 181, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,



wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

1. Erhebung einer Klage des Insolvenzverwalters gegen das Land Nordrhein-Westfalen - vertr. d. d. Finanzamt Aachen-Kreis auf Rückzahlung eines Betrages von 261.539,50 EUR aufgrund insolvenzanfechtungs- und bereicherungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen,

2. Klage gegen die Reh Real Estate Holding GmbH auf Erstattung zurückgezahlter Darlehen in Höhe von 430.000,00 EUR (inkl. 85.387,76 EUR gezahlter Zinsen) zzgl. sowie 44.131,15 EUR aus insolvenzanfechtungs- und bereicherungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen,

3. Aufnahme des gem. § 240 ZPO unterbrochenen Finanzrechtsstreits beim Finanzgericht Köln, der die Rückzahlung geleisteter Grunderwerbssteuer nach § 16 Abs. 1 GrEstG in Höhe von 115.700,00 EUR zum Gegenstand hat und Beauftragung eines Steuerberaters mit der Prüfung der Erfolgsaussichten zu einem Stundensatz von 300,00 EUR netto bei ca. 20 Stunden,

4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, qualifizierte Rechtsanwälte mit der Durchführung der Rechtsstreite auf Grundlage einer Vergütungsberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu beauftragen, wobei er auch berechtigt ist, die Beauftragung an die BBORS KREUZNACHT Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft vorzunehmen, an der er als Partner beteiligt ist.

bestimmt auf

Montag, 22.09.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

259 IN 22/23
Amtsgericht Dortmund, 08.09.2025

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