CPP Studios

8 IN 587/23 03.01.2024 AG Offenbach am Main (Hessen)
Register
Offenbach am Main, HRB 10480
Sitz
Offenbach am Main
Adresse
Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main
Nachricht
8 IN 587/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 10480),
vertreten durch:
1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
2. Timm Hartwich, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main,


wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Es wird die Eigenverwaltung angeordnet (§§ 270, 270f InsO).

Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.

Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.


Gründe:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Die Verfahrenskosten sind gedeckt.

Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insb. dem Gutachten des Sachverständigen vom 22.12.2023.

Die Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände ersichtlich die erwarten lassen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.


Amtsgericht Offenbach am Main, 01.01.2024

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