Entscheidung im Verfahren

Blackbelt XP Deutschland GmbH

9 IN 460/24 17.04.2026 AG Darmstadt (Hessen)
Register
Darmstadt, HRB 104856
Sitz
Einhausen
Adresse
Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen
Geschäftszweig
Vertrieb von Software und IT, die Erbringung von Beratungsle… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Geschäfts-Nr.: 9 IN 460/24: In dem Insolvenzverfahren der Blackbelt XP Deutschland GmbH, Sepp-Herberger-Straße 32, 64683 Einhausen (AG Darmstadt, HRB 104856), vertr. d.: Insolvenzverfahren Blackbelt XP Deutschland GmbH

1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie

3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Beschluss vom 23.03.2026 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren auf X Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.
Die Vergütungsfestsetzung basierte auf der seinerzeit vorhandenen Insolvenzmasse in Höhe von 114.171,12 Euro. Bis zur Beendigung des Verfahrens erhöhte sich diese auf 122.523,58 Euro.
Auf Grund des Anstiegs der Berechnungsgrundlage, war nunmehr auch die Anpassung der Vergütung zu beschließen. Insoweit darf auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.01.2006 IX ZB 183/04 Bezug genommen werden. Ein entsprechender Antrag des Insolvenzverwalters liegt vor.
Die Vergütung, basierend auf der nunmehr maßgeblichen Berechnungsgrundlage, beläuft sich auf X Euro. Bereits festgesetzt wurden X Euro, sodass noch die Differenz in Höhe von X Euro festzusetzen war.
Die pauschalen Auslagen aus der Gesamtvergütung belaufen sich auf X (25% aus X Euro). Bereits festgesetzt wurden X Euro, sodass insoweit noch die Differenz in Höhe von X Euro festzusetzen war.
Neben der Vergütung und der Auslagen war auch die jeweilige Umsatzsteuer in die Festsetzung aufzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.04.2026.

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Jürgen Jerger
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
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Website
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