BSR Racing GmbH

67a IN 348/25 07.10.2025 AG Hamburg (Hamburg)
Register
Hamburg, HRB 105542
Sitz
Hamburg
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Geschäftszweig
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Auto-Rennbahn-Centers mit Gastronomie und der Betrieb eines Shops mit Zubehor fur das Auto-Rennbahn-Center sowie der Vertrieb von Spielwaren. 2. Gegenstand des Unternehmens ist daruber hinaus der Betrieb
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 348/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105542 eingetragenen BSR Racing GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Ahrensburger Straße 138, 22045 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico-Alexander Schremser

Geschäftszweig: 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Auto-Rennbahn-Centers mit Gastronomie und der Betrieb eines Shops mit Zubehör für das Auto-Rennbahn-Center sowie der Vertrieb von Spielwaren. 2. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus der Betrieb einer Auto-Rennbahn in einem Schaustellerfahrzeug nebst Gastronomie. 3. Gegenstand des Unternehmens ist weiter der An- und Verkauf und der Handel von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen (Zweirad, Pkw, LKW) sowie von Autoteilen und Zubehör (Zweirad, Pkw, Lkw). 4. Gegenstand des Unternehmens ist außerdem die Beteiligung an Handelsgesellschaften und an anderen Gesellschaften,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.10.2025, um 15:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nicolas Kaiser, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 17.12.2025, 09:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).


Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 348/25
Amtsgericht Hamburg, 06.10.2025

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