Geschäftszweig
Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, mit Ersatzteilen und KFZ-Zubehor u.a. , Ehm-Welk-Strasse 83, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschaftsfuhrer - Verfahrensbevollmachtigter: Rechtsanwalt Andreas Wahnert, Friedrichstrasse 204, 10117 Berlin
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Big - Automobile GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10602), Geschäftszweig: Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, mit Ersatzteilen und KFZ-Zubehör u.a., Ehm-Welk-Straße 83, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Am Humpelsberg 9, 16303 Schwedt/Oder OT Felchow - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas Wähnert, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin -
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 08. Januar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 4. Dezember 2025
15 IN 90/21