Nachricht
Amtsgericht Frankfurt am Main
06.09.2023
- Insolvenzgericht -
810 IN 1110/22 L-6-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
LAC GmbH, Am Michlersbrunnen 13, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111383),
vertreten durch:
Muharem Okugic, Maintal, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
werden für den Insolvenzverwalter als Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen festgesetzt:
EUR XXX
Der Entnahme aus der Insolvenzmasse wird zugestimmt.
Der bewilligte Vorschuss ist auf die endgültige Vergütung anzurechnen.
Gründe:
Die gesetzlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gemäß § 9 InsVV liegen vor, sodass der Vorschuss in der festgesetzten Höhe zu gewähren ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.