McPhy Energy Deutschland GmbH

63 IN 194/25 27.08.2025 AG Cottbus (Brandenburg)
Register
Cottbus, HRB 11427
Sitz
Wildau
Adresse
Schwartzkopffstraße 1, 15745 Wildau
Geschäftszweig
Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff u.a., vertreten durch den Geschaftsfuhrer Herrn Alexander Picco, eingetragener Sitz: Wildau, Schwartzkopffstrasse 1, 15745 Wildau wurde am 27.08.2025, um 08:35 U
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der McPhy Energy Deutschland GmbH (Registergericht Amtsgericht Cottbus: HRB 11427 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff u.a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Picco, eingetragener Sitz: Wildau, Schwartzkopffstraße 1, 15745 Wildau wurde am 27.08.2025, um 08:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird die Eigenverwaltung angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzener Straße 102, 01099 Dresden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Dienstag, den 4. November 2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 21.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Sachwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, §§ 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu den Mitgliedern werden bestimmt:
a) Herr Stephan Schenke als Vertreter der ETL Schenke & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Dr.-Hans-Lebach-Straße 2, 15537 Erkner, für die ungesicherten Kleingläubiger,
b) Herr Theodoros Papadopoulos für das Förderungsmittelinstitut Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung Baden-Württemberg (ZSW), Meitnerstraße 1, 70563 Stuttgart für die öffentlich rechtlichen Gläubiger,
c) Frau Olga Stoller, Betriebsratsvorsitzende, Schwartzkopffstraße 1, 74254 Wildau, als Vertreterin der Arbeitnehmer.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 27.08.2025
Az.: 63 IN 194/25

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features