Nachricht
810 IN 1032/23 Z-10-9 In dem Insolvenzverfahren Baugerüst Zovko GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 16.02.2026 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag der Insolvenzverwalterin schriftlich Stellung zu nehmen:
Zustimmung der Gläubigerversammlung, dass die gerichtliche Verfolgung der gegenüber Herrn Denis Zovko ermittelten Haftungsansprüche in Höhe von insgesamt EUR 493.427,45 sowie gegenüber Herrn Grzegorz Butlewski in Höhe von insgesamt EUR 27.485,02 zur Schonung der Insolvenzmasse unterbleibt.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag der Insolvenzverwalterin liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 20.01.2026