Eröffnung

Rashica GmbH

810 IN 1519/24 R-10-5 26.02.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRB 116256
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
Die Durchführung von Erdarbeiten, Kabelverlegung (Glasfaser u. ä.) - Leerrohrverlegung bis 60 cm Tiefe, Pflasterarbeiten, Garten- und Landschaftsbau.
Nachricht
810 IN 1519/24 R-82-: In dem Insolvenzverfahren Rashica GmbH, Westerbachstraße 164, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116256),
vertreten durch:
1. Fatmir Rashica, Akazienweg 16, 65835 Liederbach, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Rashica GmbH
2. Bekolli Behar, Anne-Frank-Straße 7, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Rashica GmbH

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Cristina Heymann, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1577/24 R-82 und 810 IN 1599/24 R-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1519/24 R-82- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 25.02.2026

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