Memminger Brauerei GmbH

2 IN 36/23 31.03.2023 AG Memmingen (Bayern)
Register
Memmingen, HRB 11735
Sitz
Memmingen
Adresse
Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen
Geschäftszweig
Herstellung und Vertrieb von Bier und anderen Getranken
Nachricht
2 IN 36/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

Memminger Brauerei GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan, Gossersdorf 15, 94357 Konzell und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav, Heidelbergerweg 4, 87700 Memmingen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 11735
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Konrad Menz, dmp solutions, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, Gz.: 104233 ME
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Bier und anderen Getränken
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.03.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49(831)206914-70
Telefax: +49(831)206914-79
Email: henrik.brandenburg@mhbk.de
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.05.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 13.06.2023, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 13.06.2023, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 08.03.2023 bestellte vorläufige Gläubigerausschuss, bestehend aus den Mitgliedern:
|NMB Naheland Malz GmbH
Brückes 71, 55545 Bad Kreuznach

|Freistaat Bayern, vertreten durch das Finanzamt Memmingen-Mindelheim,
Bodenseestraße 6, 87700 Memmingen

|Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Donauwörth,
Zirgesheimer Straße 9, 86609 Donauwörth
bleibt ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt. Die Gläubigerversammlung beschließt im Berichtstermin, ob der Gläubigerausschuss beibehalten werden soll.

10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.02.2023 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 31.03.2023

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