Geschäftszweig
Aus-, Fort- und Weiterbildung Arbeitsloser, Arbeitssuchender und von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen sowie deren Integration ins Arbeitsleben
Nachricht
36b IN 4016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BGI Berliner Gesellschaft für Integration mbH, Cicerostraße 16 A, 10709 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, - Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.12.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 04.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 bis 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.12.2025