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810 IN 77/23 P-12-6 - Am 01.04.2023 um 10:11 Uhr ist das Insolvenzverfahren Party Fiesta Deutschland GmbH, c/o SleevesUp, Mörfelder Landstraße 6 -8, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118421) vertreten durch: 1. Rafael Tena Queralt, (Geschäftsführer),2. Manuel Damian Hernández Vinamata, (Geschäftsführer) eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 26.06.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.05.2023, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt abgehalten:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 10.07.2023 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.04.2023