Nachricht
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
ist der Beschluss vom 01.06.23 berichtigt worden.
Die Adresse der Schuldnerin lautet: Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt
Statt Ahmed Dusun muss es richtig heißen: Ahmed Dursun
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt gemäß § 319 ZPO von Amts wegen aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main oder dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.07.2023