Eröffnung

PERFECTA Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen

533 IN 2158/25 27.02.2026 AG Dresden (Sachsen)
Register
Dresden, HRB 1233
Sitz
Bautzen
Adresse
Schäfferstraße 44, 02625 Bautzen
Geschäftszweig
Entwicklung und Herstellung von Maschinen für das graphische Gewerbe, insbesondere Schneidemaschinen sowie der Handel mit eigenen und fremden Erzeugnissen
Nachricht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/564 IN 2158/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PERFECTA Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen, Schäfferstraße 44, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 1233
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren PERFECTA Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren PERFECTA Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren PERFECTA Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen


ergeht am 27.02.2026 nachfolgende Entscheidung:



1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 27.02.2026 um 07:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.


3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Rüdiger Bauch
Sagarder Weg 5
01109 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 885270
Telefax: 0351 8852740
Email geschäftlich: rbauch@schultze-braun.de
Website: www.schubra.de

bestellt.


4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.


5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 31.03.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.


6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.


7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)


sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 12.05.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1


Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.


Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Sauer GmbH Maschinenfabrik
vertreten durch Herrn Dipl. Ing. Thomas Sauer
Schäfferstraße 44
02625 Bautzen

|BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH
vertreten durch Herrn Dipl.-Kfm. Carsten Lehberg
Löffelstraße 40
70597 Stuttgart

|PERFECTA Schneidemaschienenwerk GmbH Bautzen
vertreten durch Thomas Funfack
Löhrstraße 15
02625 Bautzen


Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsicht aus.

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