Nachricht
53a IN 21/24
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Frisörstuben G. GmbH, Bachstraße 7, 23909 Ratzeburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 1247 RZ,
- Schuldnerin -
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 02.01.2026 wird wie folgt korrigiert:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzschuldnerin gegen Herrn Mario Meincke, Bachstraße 7, 23909 Ratzeburg -seien sie bekannt oder nicht bekannt- gegen Zahlung von 25.000,00 € durch Mario Meincke an die Insolvenzmasse.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 06.01.2026