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580 IN 150/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Holstein Putz GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Geschäftsführer, An der Trave 20a, 23923 Selmsdorf
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12724
- Schuldnerin -
Beschluss:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und der AOK NordWest wegen eines Anfechtungsanspruchs; gegen Zahlung von 86.961,20 € ist der gegen die AOK NordWest geltend gemachte Anfechtungsanspruch einschließlich Zinsen sowie sämtliche weitere Ansprüche aus Insolvenzanfechtung in diesem Verfahren, ob bekannt oder nicht bekannt, abgegolten und erledigt,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.12.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 11.11.2025