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Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 39/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12823 eingetragenen Küchen-Komplizen GmbH, Bestener Straße 253, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Küchen-Komplizen GmbH
Geschäftszweig: Vertrieb von Waren jeglicher Art, vorwiegend Küchenutensilien, sowie Betrieb und Vermietung von fliegenden Bauten jeglicher Art (Schaustellergewerbe).
ist am 13.04.2026, um 14:12 Uhr Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Aachener Str. 75, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Erben und anderer Verfügungsberechtigter über Gegenstände des Nachlasses sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Personen, die gegenüber dem Nachlass Verpflichtungen haben (Drittschuldnern), wird verboten, an Erben oder andere Verfügungsberechtigte zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige zum Nachlass gehörende Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen in den Nachlass werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 39/26
Amtsgericht Essen, 13.04.2026