Eröffnung

Largo GmbH

810 IN 1731/24 L-2-6 05.03.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRB 131434
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
ehemals Mainzer Landstraße 69, 60329 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
Durchführung von Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefbau, Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Rohbauarbeiten, Estricharbeiten, Einbau von genormten Fertigteilen, Fliesenarbeiten, Brandschutzarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Maurer / Beton
Nachricht
810 IN 1731/24 L-82-: In dem Insolvenzverfahren Largo GmbH ,ehemals Mainzer Landstraße 69, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131434),
vertreten durch:
Johan Henk Bleeksma, 29 Hulsdonkestraat, 4703AP Rosendaal, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Largo GmbH

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.


Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 04.03.2026

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