Eröffnung

Kaiser & König Baukonzepte GmbH

810 IN 645/25 K-33- 02.03.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRB 134615
Sitz
Untersiggenthal
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
Dienstleistungen im Bereich Gipser und Maler sowie sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteilige
Nachricht
810 IN 645/25 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Kaiser & König Baukonzepte GmbH, z. Hd. Ali Bekci, Bodenächerstraße 16, 5417 Untersiggenthal, SCHWEIZ (AG Frankfurt am Main, HRB 134615),
vertreten durch:
Ali Bekci, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Kaiser & König Baukonzepte GmbH

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.


Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.02.2026

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