Wagner + Kühner GmbH

3 IN 84/25 30.10.2025 AG Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)
Register
Siegen, HRB 13507
Sitz
Bad Kreuznach
Adresse
Mainzer Straße 30, 55545 Bad Kreuznach
Nachricht
3 IN 84/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wagner + Kühner GmbH, Mainzer Straße 30, 55545 Bad Kreuznach, registerrechtlicher Sitz: Marburger Straße 18, 57072 Siegen (AG Siegen, HRB 13507), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Unter der Hube 20, 57258 Freudenberg, (Geschäftsführer Geschäftsführer, ist Frau Rechtsanwältin Mechthild Greve zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Jens Lieser als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Wagner + Kühner GmbH (AZ: 3 IN 19/23, Amtsgericht Bad Kreuznach) angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 29.10.2025

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