Eröffnung

Jobstep GmbH

810 IN 132/25 J-3-6 24.02.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRB 136528
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main
Geschäftszweig
Personalvermittlung, Personalberatung, Arbeitnehmerüberlassung, Reisevermittlung, Onlinereisebüro und Sonstige, Dienstleistungen.
Nachricht
810 IN 132/25 J-77-: In dem Insolvenzverfahren Jobstep GmbH, Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136528),
vertreten durch:
Denis Selmanovic, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Jobstep GmbH

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Oliver Reich, BSV Rechtsanwälte, Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 973 0, Fax: 069/ 87 00 973 10, E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1042/25 J-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 132/25 J-77- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 23.02.2026

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