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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
T & S Fliesenleger GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 14389 P), Kaltenborn 3, 14913 Niedergörsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
ggf. Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
ggf. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Anhörung der Gläubiger zur Einstellung mangels Masse, § 207 Abs.2 InsO
bestimmt auf den. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Amtsgericht Potsdam, 10. Februar 2026, 6.50 IN 216/22